Güllemonitoring

Durch den qualifizierten Nachweis der reduzierten NH3 Emissionen aus der Gülle, wollen wir die Düngeverordnung erfüllen und die rechtliche Möglichkeit zur Beibehaltung der Breitverteilung anstreben. Denn laut DÜV §6 Abs3 ist ein gleichwertiges Verfahren zulässig. Die Breitverteilung ist nach wie vor nicht grundsätzlich verboten.

Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 DÜV kann die nach Landesrecht zuständige Behörde abweichend von § 6 Abs. 3 Satz 1 DÜV genehmigen, dass die in § 6 Abs. 3 Satz 1 DÜV genannten Stoffe mittels anderer Verfahren aufgebracht werden dürfen, soweit diese anderen Verfahren zu vergleichbar geringen Ammoniakemissionen wie die in § 6 Abs. 3 Satz 1 DÜV genannten Verfahren führen.

 

Als Hilfe zur Selbsthilfe organisiert die IG gesunde Gülle gemeinsam mit den teilnehmenden Bauern ein Güllemonitoring. Das Ziel ist, die Fragestellung, inwieweit eine NH3 Emissionsreduktion bereits über die Gülle möglich ist, damit der bewährte Breitverteiler zur flächigen organischen Blattdüngung benutzt werden kann.

 

Laut DÜV §6 Abs3 sind vergleichbare Verfahren zulässig. Unserem Antrag auf Referenzmessungen mit unterschiedlichen Güllen als Kleinprojekt in Triesdorf, sowie ein Güllemonitoring vom April 2021 fand im Staatsministerium für Ernährung- Landwirtschaft und Forsten keine Unterstützung. Somit ist eigenes Handeln notwendig.

 

Wir Bauern streben einen eigenen Untersuchungsauftrag mit rund 100 Gülleproben und deren Auswertung an.

 

Ablauf Untersuchungsauftrag Gülleproben:

Untersucht wird: Gesamt- und Ammoniumstickstoff, Kohlenstoff, Trockenmasse, P, Mg, K, gegebenenfalls Hemmstofftest, sowie die Untersuchung nach  Aerobe / Anerobe Keimzahl  und die NH3-Entgasung nach dem Prüf- Messverfahren der IG gesunde Gülle. Die zwei Gülleproben werden in unterschiedlichen Laboren analysiert. Die Kosten von rund 250 €  (netto) - der Laboranalysen trägt jeder Teilnehmer selber.


Jeder einzelne Landwirt willigt ein, dass eine Gesamtauswertung inkl. seiner eigenen Daten und Messwerte in anonymisierter Form aufbereitet und veröffentlich werden darf. Die eigene Laboranalyse steht zur freien Verfügung und wird jedem Teilnehmer direkt zugesandt. Die Gesamtauswertung dient dem oben benannten Ziel.

 

 

 

Wer mitmachen möchte – bitte nachfolgend unten in die Datenbank eintragen.
Wir starten mit einem begrenzten Umfang von max. 100 Proben inkl. Auswertung. Dabei suchen wir 15 Schweinehalter; 15 Biogas; 20 Heumilchbetriebe und 50 Milchviehbetriebe. Die Laborkapazität für das NH3-Prüf-Messverfahren der IG-gesunde-Gülle ist begrenzt. Die ersten 50 Proben können in der Kalenderwoche 18 geprüft werden.
Eine zweite Charge ist durch eine spätere Einsendung der Güllen in der Kalenderwoche 20 möglich.