Kernforderungen und Lösungskonzepte der IG gesunde Gülle zur DüV 2017

Die „Interessengemeinschaft Gesunde Gülle“ stellte folgende Anträge:

1.                  Aussetzung der Verpflichtung zur bodennahen, streifenförmigen Ausbringung von Gülle, bis weitere Versuche zur Güllebehandlung mit organischen Substanzen erfolgreich abgeschlossen sind.

2.                  Genehmigung zur Ausbringung von Gülle mit Breitverteilung entsprechend Paragraph 6, Abs. 3 – durch belegbar nachgewiesene Emissionsreduktion

3.                  Aufhebung der Gülle Wintersperrfrist von Grünland – Verschiebung in den Spätsommer

4.                  Überarbeitung der Inhalte der 'Guten fachlichen Praxis' bezüglich der Gülleanwendung.

·         Breitverteilung in den kühleren Jahreszeiten (unter 20 Grad und bei regnerischem Wetter) erlauben

·         die Streifenförmige Ausbringung bei drohender Nachausgasung (Regen) einschränken

·         Aufhebung der geltenden Sperrfristen im Winter

·         Mengenbegrenzung von 60 kgN/ha von November bis Februar

·         Einfache, praktikable und nachvollziehbare Aufzeichnung

·         Eine emissionsreduzierte biologisch behandelte, breitverteilte Gülle – ist wie eine bodennahe Ausbringungstechnik anzusehen

 

5.                  Länderspezifische Neuregelung der Düngeverordnung und deren Überarbeitung auf den 1.2.2020.

·         Beschränkung der Mineraldüngergaben bei reichlichem eigenem Wirtschaftsdünger Einsatz.

·         Die zusätzliche mineralische „on Top“ Düngung ist nach dem Ausbringen von wirtschaftseigenem Dünger zu prüfen und gegebenenfalls zu begrenzen

·         Behandelte Gülle, z. B. mit Mikroorganismen und/oder Gesteinsmehle, ist als hochwertiges Düngesubstrat eigens im Düngegesetz aufzunehmen.

 

 

 


Antragsbegründung:

Zu Pkt 1: Aussetzung zur Zwangsverpflichtung der Ausbringtechnik
Eine Einschränkung von NH3-Emissionen und Nitratauswaschung ist durch die aktuellen Gesetzesvorgaben nicht gewährleistet. Die Untersuchungen durch die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Ökologischen Landbau, Bodenkultur und Ressourcenschutz, belegen nicht die Wirksamkeit der bodennahen Gülleausbringung in der betrieblichen Praxis. Wir verweisen diesbezüglich auf das Verbändepapier von AbL, BBV, BDM und weitere Verbände sowie deren Verweise.

In dem Positionspapier 'Bedenken der fachlichen Anforderung an die emissionsarme Gülleausbringung laut DÜV' vom 15.12.2018 äußert die Biolandgruppe Franken erhebliche Bedenken zur bodennahen Gülleausbringung. Weiter äußerten 1.400 Bauern in einer Umfrage massive Vorbehalte bezüglich der bodennahen Ausbringtechnik.

Bisher ist nicht zufriedenstellend belegt, dass durch die bodennahe Gülleausbringung die Emissionen entsprechend der DüV in ausreichendem Maße reduziert werden können. Die Hersteller der Güllefässer und Ausbringtechnik können nicht die entsprechenden Werte nachweisen.

Pkt 2) Genehmigung Alternativen laut DüV §6 Abs3
Eine behandelte Gülle, beispielsweise mit Weichbraunkohle, und Breitverteilung ist NH3 emissionsreduziert, fördert den Humusaufbau und reduziert den Nitrateintrag in das Grundwasser. Die Pflanzenverträglichkeit ist deutlich verbessert. Hinzu kommen eine verbesserte CO2-Speicherung, eine höhere Kapazität zur Wasserspeicherung und mehr Schutz vor Erosion. Deshalb müssen derartige einzelbetriebliche Maßnahmen als alternative Verfahren unterstützt werden.

Erfolgreich mess- und belegbare Emissionsreduktion, welche durch einzelbetriebliche Maßnahmen durchgeführt werden, sind als Alternative Verfahren §6 Abs 3 DüV anzuerkennen.

Pkt 3) Aufhebung der Sperrfristen Grünland im Winter
Eine gestaffelte Güllegabe in den kühlen Wintermonaten, führt laut LfL zu keiner Nitratauswaschung (Anlage Gestaffelte Güllegaben). Kühle Temperaturen führen zu wesentlich geringeren Ammoniakemission. Entzerrung der hohen Ausbringmengen im Frühjahr.

Für aktiven Klimaschutz, dient eine neue Sperrzeitenregelung im Frühherbst. Hohe Bodentemperaturen führen zu einer Nitrifizierung bei reduzierten Nährstoffbedarf der Pflanze und somit zu erhöhter Emission. Eine Begüllung ist somit ab Spätherbst über den Winter wissenschaftlich empfohlen.


Pkt 4) Definition einer „guten fachlichen Güllepraxis“ in Bayern
Aufgrund der knapp bemessenen Zeiträume, in denen Gülle derzeit ausgebracht werden darf, wird voraussichtlich auch bei ungünstigen Witterungs- und Bodenverhältnissen gegüllt. Die gute fachliche Güllepraxis, muss deshalb neu ausgerichtet werden:

·                    Breitverteilung in den kühleren Jahreszeiten (unter 20 Grad und bei regnerischem Wetter) erlauben

·                    die Streifenförmige Ausbringung bei drohender Nachausgasung (Regen) einschränken

·                    Aufhebung der geltenden Sperrfristen im Winter

·                    Mengenbegrenzung von 60 kgN/ha von November bis Februar

·                    Einfache, praktikable und nachvollziehbare Aufzeichnung

·                    Eine emissionsreduzierte biologisch behandelte, breitverteilte Gülle – ist wie eine bodennahe Ausbringungstechnik anzusehen

Pkt 5) Überarbeitung der aktuellen Düngeverordnung und deren Neuregelungen für 2020 Viele Landwirte werden aufgrund der fehlenden Ausbringtechnik, des kurzen Zeitfensters und der übermäßig langen Sperrfristen gezwungen sein ab Februar 2020 verstärkt Mineraldünger als Ersatz für Gülle auszubringen. Bei Mineraldünger ist die Nitratauswaschung um bis zu 1.000fach höher als bei Gülle (Landesversuch Hessen 2019).

Zur Lösung des Nitratproblems sehen wir Handlungsbedarf beim Einsatz von Mineraldünger.

·                    Beschränkung der Mineraldüngergaben bei reichlichem eigenem Wirtschaftsdünger Einsatz.

·                    Die zusätzliche mineralische „on Top“ Düngung ist nach dem Ausbringen von wirtschaftseigenem Dünger zu prüfen und gegebenenfalls zu begrenzen

·                    Behandelte Gülle, z. B. mit Mikroorganismen und/oder Gesteinsmehle, ist als hochwertiges Düngesubstrat eigens im Düngegesetz aufzunehmen.

Wir sehen die Notwendigkeit eines Klimapaktes Landwirtschaft 4.0. Dazu muss eine praxisnahe und praxistaugliche Bewirtschaftung möglich sein, um die wirtschaftliche Existenz der bäuerlichen Familienbetriebe zu sichern. Deshalb sollten zu den Versuchen der LfL künftig auch praktizierende Landwirte eingebunden werden, bevorzugt aus dem Ökolandbau. Sie sind hervorragend ausgebildet und es gilt deren Wissen zu nutzen.

 

 

§ 6, Abs. 3 der DüV erlaubt für alternative Verfahren die Aussetzung der ab 01.02.2020 für Ackerland und ab 2025 für Grünland vorgeschriebene bodennahe Ausbringung von Gülle, bei vergleichbar geringen Ammoniakemissionen wie die der vorgeschriebenen Ausbringungstechnik. 

Liebe Politiker und Entscheidungsträger:

Die Grünlandversuche der Lfl auf dem Spitalhof zeigten in früheren Jahren erstaunlich gute Ergebnisse, von denen man im Zeitalter der neuen DÜV aber nichts mehr wissen will.

Wir fragen uns:

Warum die gute fachliche Praxis - bei Güllewetter - nicht akzeptiert werden will. Wohlwissend, dass kaum höhere Emissionsminderung im Vergleich zur bodennahen Ausbringung erreicht wird.

Warum werden die Versuchsergebnisse aus den Spitalhofversuchshefte Nr. 1 und Nr. 2 ignoriert?


Die Güllewürste machen im Grünland extreme Probleme. Sie entstehen bei einer dickflüssigen Gülle, oder wenn der Niederschlag nicht ausreicht. Bei der frühen Schleppschlauchausbringung nach einem Schnitt, wenn das Gras die Güllebänder mit nach oben wachsen lassen. Dies sieht dann so aus:

Wir fragen uns:

Warum werden unsere Sorgen mit zweifelhaften Untersuchungen aus Österreich und der Schweiz versucht wegzudiskutiert, obwohl keinerlei mikrobielle Untersuchungen über die Folgen der Güllereste im Futter und den Milcherzeugnisse vorliegt. 

Warum wird angeblich die Ammoniakausgasung nur kurzfristig gemessen, obwohl gerade diese Güllebänder bei zunehmender Feuchtigkeit oder wiederkehrendem Niederschlag wesentlich öfters mit dem Ausgasungsprozess neu beginnen.

 

Warum soll die in den Antibiotikaarmen Güllen vorhandenen E.coli Keime ohne Hygienisierungmaßnahmen - wie z.B. das UV Licht - in eine feuchte und beschattete Umgebung gelegt werden, dessen Keimwachstum dadurch nicht gebremst ist. Das Gefahrenpotential daran ernsthaft zu erkranken, ist doch weit höher, als ungeklärte Ammoniakemissionen.


Die Monstertechnik mit übergroßen Güllefässern, Achslasten die im gesetzlichen Graubereich laufen und Fahrzeugdimensionen, die in der Bevölkerung mehr und mehr Kopfschütteln verursacht, ist ein Politikum - ohne im Vorfeld die Folgen überrissen zu haben.

Wir fragen uns:

Warum soll diese technische Monsterlösung im letzten Kettenglied die ultimative Lösung darstellen - in dem man die Scheiße direkt über den Köpfen der Regenwürmer ablegt. Das Klima soll geschützt, bewahrt und verbessert werden - aber den Boden der unser größter Speicher ist, treten wir mit Füßen.


Wir Bauern machen uns Gedanken. Wir stellen seit ende 2018 unsere Gülle, unsere Felder für alternative Versuche zur Verfügung. Uns liegt die Praxis am Herzen - daher sind wir an Lösungen interessiert - die auf dem Boden von Tatsachen beruhen.


3 Betriebe stellen sich den Praxisbedingungen

Wir wollen unsere Gülle bereits im Stall und im Lager behandeln und sehen, wie sich diese im gesamten Betriebszusammenhang verhält.

  • Gesteinsmehl
  • Leonardit
  • System PLOCHER

Wir fragen uns:


Warum hat man offenbar Angst vor solchen Untersuchungen?

Wir wollen doch nur mit den Lehranstalten, den Studierenden, den Landwirtschaftsämtern, dem Erzeugerring, den Verbänden und den ebenfalls interessierten Bauern gemeinsam schauen, ob das ein zukunftsfähiger Weg für uns alle ist. Der Verbraucher möchte weder den Gestank noch den Eindruck einer Umweltbelastung und der Bauer möchte nicht als Sündenbock und Verursacher der Klimaveränderung da stehen. Daher sollten wir so etwas auch anpacken!

 

  

 

 


Vorwort des Positionspapiers

 

Die Bauern werden stets als die Verursacher der Probleme ausfindig gemacht. Nach Rechenmodellen der Wissenschaft, ist ein Schuldiger schnell gefunden. Im Prinzip bekämpfen wir die Folgen aus der uns angetragenen Beratung, mit der Maßgabe zur Einhaltung einer Fülle von Gesetzen und Verordnungen. Wir müssen die Frage stellen:
Inwieweit werden wir oder unsere Kinder in 20 oder 30 Jahren dafür bestraft, dass wir uns ohne Widerstand einer Verordnung unterstellen, ohne sicher zu sein, dass es vielleicht wieder eine falsche Entscheidung war.

Warum soll diese technische Monsterlösung im letzten Kettenglied die ultimative Lösung darstellen - in dem man die Scheiße direkt über den Köpfen der Regenwürmer ablegt. Das Klima soll geschützt, bewahrt und verbessert werden - aber den Boden der unser größter Speicher ist, treten wir mit Füßen.

Wir sind uns im Klaren darüber, dass eine geforderte Reduzierung der Emissionen von ca. 20% mit einer Vollweide der Rinderhalter von ca. 60 Tagen, das Gesamtreduktions-ziel von ca. 113.000 to vollumfänglich lösen würde. Das soll zum Ausdruck bringen, dass nicht die Technik des letzten Problemglieds die Probleme lösen  kann, sondern die Lösung in einem Grundsatz zu finden ist, wie wir künftig unsere Landwirtschaft nachhaltig betreiben können. 

Wir Bauern sind verunsichert - wir sind frustriert über immer mehr Gesetze und Regelungen die uns auferlegt werden. Ängste und Bedenken sind den Verantwortlichen aus der Politik sicherlich bewußt. Unsere Kritik und Anregungen in Form dieses Positionspapieres soll dies zum Ausdruck bringen. Uns ist es wichtig, dass diese aus der Praxis stammenden Bedenken sowohl im Ministerium, als auch bei der Lfl zur Kenntnis genommen werden. Wir sehen die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Veränderung in der Landwirtschaft, die aufgrund von Tierbesatzdichte und Flächenregelungen notwendig ist. Praktikable Lösungen sind in Bezug auf eine nachhaltige Landwirtschaft zwingend notwendig. Aus diesem Grund sehen wir dringenden Handlungsbedarf in der Überarbeitung der DÜV im Bundestag.

Die  Verfasser dieses Papiers sind selbst Biobauern. Wir denken in Kreisläufen - wir arbeiten mit der Natur und wir sind davon überzeugt, dass wir unserem Boden, unserem erzeugten Lebensmittel und uns Menschen etwas Gutes tun. Die DÜV ist ungerecht, unausgegoren, baut auf unzureichende Erkenntnisse mit zweifelhaften Methoden auf. Sie verletzt Gleichheitsgrundsätze und ist in dieser vorliegenden Form abzulehnen.


Nachdem ein bayerischer Weg aufgrund des Drucks der EU offensichtlich nicht gewollt ist - so die Aussage von Frau Ministerin Kaniber auf der Herrschinger BBV Tagung - denken wir, dass die Politik diese Misstände korrigieren muss.

Ökolandbau als System mit flächengebundener Tierhaltung und ausgewogenen Nährstoffbilanzen muß in der DÜV gesondert behandelt werden.

Wir sind es unseren Kindern und Enkelkindern schuldig, eine Landwirtschaft die auf Nachhaltigkeit aufbaut (wir meinen damit nicht die Nachhaltigkeit der Agrochemie und Agrotechnikhersteller) zu fördern, statt uns in Regelwerke zu schieben, die dem Grundsatz guter fachlicher Praxis widersprechen. Der Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft ist notwendig, da laut Weltagrarbericht nur diese die Weltbevölkerung ernähren kann.


Als Bioland Gruppensprecher unterzeichnet:

 

Rothenburg
Jürgen Schilling

Neustadt
Günther Hildner

Fürth
Werner Schiefer

 

Ansbach, den 15.12.2018



Zusammenstellung und Ansprechpartner
für Rückfragen:

Jens-Martin Keim
Gehrenberg 13
91555 Feuchtwangen
Tel. 09852 6138001
info@der-kleine-bauernhof.de

Jürgen Schilling
Schnepfendorf 3
91541 Rothenburg ob der Tauber
Tel. 09861 / 92534
bioschilling@gmx.net

 


Wir erlauben uns dieses Positionspapier allen interessierten Landwirte, Fachverbänden, Gremien, Minister, Politikern und Pressestellen zuzustellen bzw. auszuhändigen.