Vorschläge & Ideen

Bauern aus Franken sehen in der uns auferlegten neuen Düngeverordnung große Probleme auf uns zukommen, die eine praxisnahe Lösung bedürfen. Dazu unsere Lösungsvorschläge:

    Die Probleme der NH3 Emission müssen zu Beginn der Problemkette minimiert werden. Ein Lösungsansatz einzig und allein am letzten Problemglied anzugehen, lehnen wir ab.

    Im Bereich der Fütterung und der Haltung sind Lösungen zu fördern, die bereits im Stall einen wesentlichen Teil der Emission reduzieren. Dadurch minimiert sich die Emission bereits bei der Entstehung. Diese Aufwertung trägt wesentlich dazu bei, unsere Nährstoffe effektiver pflanzenverfügbar zu machen. Die Einsparung von Mineraldünger für konventionell wirtschaftende Betriebe wäre eine positive Folge daraus.

    Laut Bundesumweltamt trägt die Ausbringung von Mineraldünger mit 16% zu der Emissionen bei. Durch den Verzicht Mineralischer Dünger tragen Biobauern bereits heute zu einer wesentlichen Reduzierung bei. Daher ist die Forderung zur sofortigen Ausnahmeregelung für alle Biobauern vollkommen und nachweislich gerechtfertigt. Dem nicht nach zu kommen, würde den Grundsatz von Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung verletzen. Nachdem in der neuen DÜV 40 kg N mehr mineralisch gedüngt werden kann und in der Folge eine um das 5-fach höhere Nitrateintragung in die unteren Bodenschichten erfolgt, ist die Düngeverordnung diesbezüglich nochmals zu überarbeiten. Da erwarten wir eine bayerische Motivation unserer Politiker über alle Parteigrenzen hinweg.

    Zur Erfüllung der NEC-Richtlinie 2016/2284, die eine Reduzierung der Emission um 220.000 Tonnen vorsieht, muss die bayerische Strukturlandschaft Berücksichtigung finden. Die DÜV erlaubt ausdrücklich die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen. Man darf erinnern - die Ursprungsproblematik ruht neben den Emissionen von Ammoniak vor allem auf dem Nitrat Verletzungsverfahren der EU. Diese Belastungen durch Nährstoffüberschuss tritt besonders in Regionen von Deutschland auf, in denen auf begrenzter Fläche eine Verdichtete und Intensive Tierhaltung stattfindet. Diese Regionen wie z.B. Cloppenburg, Vechta usw. ist anders zu betrachten, als die Agrarlandschaft in Bayern. Aus diesem Grund wurde den Bundesländern ausdrücklich in der DÜV eine Länderregelung zugesprochen, welche aber offensichtlich aus Angst gegenüber der EU nicht oder nur extrem zögerlich Berücksichtigung findet. Bayern trägt bereits heute durch seine Struktur, seine Weidehaltung und den Bioanteil zu einer echten Emissionsminderung für Deutschland bei.
 

    Es scheint zwingend notwendig zu sein, dass natürliche Zusätze, wie beispielsweise Kohle, Urgesteinsmehl oder Leonardit und deren Wirkung auf die Ammoniak Emission untersucht werden. Nur durch entsprechende Untersuchungen erhalten praktikable Alternativen dieser Produkte (wie z.B. EM´s oder PLOCHER usw,) eine gültige und rechtssichere Anerkennung.

    Wir sind der Überzeugung, dass bei einer Behandlung der Gülle im Stall oder in der Güllegrube mit Kohle, Leonardit oder Urgesteinsmehl die Gülle weiterhin uneingeschränkt (im stehenden Bestand des Ackerbaus und im Grünland) mit Breitverteiler ausgebracht werden kann! Diese Behandlungsmethode ist besonders zielführend anzusehen. Eine streifenförmige Überdeckung im Ackerbau, lässt Pflanzen verbrennen und absterben.

    Die Lfl möge doch bitte neben den aktuellen Techniken Schleppschlauch, Schleppschuh oder Schlitztechnik auch den Schwenkverteiler (Möscha) und den Niederdruckverteiler (wie in der Zeitschrift "Landwirt" 1/18 vorgestellt) bei Bedingungen der guten fachlichen Praxis (gute Homogenisierung; Ausbringung bei kühlen Temperaturen, leichter Regen bzw. in den Morgen- oder Abendstunden) in sämtliche anstehenden neueren Untersuchungen einbeziehen.

    Nachdem Wasser als Ammoniak Bindungsmittel gehandelt wird (Aussage Dr. Pöllinger - Raumberg-Gumpenstein), möge man in dem Versuchsaufbau prüfen, ob nicht mit einer integrierten Vernebelungstechnik die beiden Breitverteilungstechniken experimentell optimiert werden können. So dass  während der Verteilung ein feiner Wasserfilm über dem Gülleausgang gelegt wird. Eine Art Schutzglocke aus vernebeltem Wasser - mit geringem Wasserbedarf könnte die Luftkontaminierung reduziert werden.

    Die Ausnahmegenehmigung der Befreiung von der neuen Ausbringtechnik für das  Grünland an die vorhandenen Strukturen der Betriebe in Bayern anpassen. Die 15 ha Gesamtbetriebsregelung ist deutlich zu wenig. Eine Koppelung an eine für die Region angepasste, sich den Gegebenheiten und der Niederschlagsintensität angepasste Viehbesatzdichte ist anzustreben. Das Allgäu kann vermutlich höhere GV Besätze durch höheren Niederschlag verkraften, als unsere Region in Franken mit vermutlich nur 1,5 GV / ha.

    Für alle milchliefernden Betriebe (egal ob Rind, Schaf, Ziege …) sehen wir eine grundsätzliche Befreiung von der bodennahen Ausbringung auf Grünland gerechtfertigt und fordern hierfür die Anerkennung der Breitverteilung bei guter fachlicher Praxis. Die Gefahren von Krankheitsübertragungen aus überbetrieblichen Einsätzen sind nicht auszuschließen. Insbesondere die Problematik der Erregerübertragung zwischen Milchviehbetrieben bei Fassgemeinschaften löst ungeklärte Haftungsfragen auch gegenüber der Landesregierung aus.

 

    Wir fordern eine praxisnahe Mitgestaltung am Versuchsaufbau in Franken. Ebenso an die Untersuchungen angehängten Eigenuntersuchungen und Erfahrungen von Betriebsleitern, Meisterarbeiten oder ähnliches soll das Recht zugesprochen werden, als informatives Beiwerk dem Untersuchungsbericht angehängt zu werden, sofern der Untersuchende der Veröffentlichung auch zustimmt. Damit möchten wir vermeiden, dass Untersuchungsergebnisse wie z.B. in Raumberg Gumpenstein an Tagen durchgeführt werden, die eine Breitverteilung bereits im Vorfeld negativ aussehen lassen und dem Grundsatz der guten fachlichen Praxis widersprechen. Die Einsatzzeiten der Breitverteilung können/müssen mit denen der Schleppschlauchtechnik variieren. Bei der Breitverteilung muss der Grundsatz der fachlich guten Praxis auf das Güllemanagement Vorrang haben. Das bedeutet auch, dass je nach Wetterlage sich ein Schnittzeitpunkt um wenige Tage verschieben kann. Dabei ist der Versuchsaufbau auch dahingehend zu hinterfragen, ob bei langanhaltender Schönwetterphase der Schnittzeitpunkt sich nicht auch an das Güllemanagement anzulehnen hat. Ein begleitender Kreis von Praktikern und Landwirten soll das Recht erhalten, die uns in Aussicht gestellten Versuche in Franken - aber auch in anderen Regionen - sowohl den Versuchsaufbau und die Durchführung begleiten zu können.